Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
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1. Gegenstand der Bedingungen
1.1 Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf und der Anschluß von Telekommunikationsanlagen oder Teilen davon - nachfolgend „Geräte“ genannt - sowie die Installation von Anschlußleitungen durch TSG TELEFON-SERVICE-GmbH.
1.2 Anzahl, Bezeichnung der einzelnen Geräte, Umfang der Installation, Installationsort, Kaufpreis sowie Vergütung für die Installation ergeben sich aus dem Bestellschein.
2. Mitwirkungsverpflichtung des Käufers
2.1 Der Käufer hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu unternehmen, damit die Installation rechtzeitig begonnen und ohne Störungen durchgeführt werden kann.
2.2 Soweit die Verpflichtungen von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH nicht ausschließlich in der Lieferung von Geräten im Sinne von Punkt 1.1 besteht, gilt darüber hinaus:
2.2.1 Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß sich die für den Beginn und die Durchführung der Installation erforderlichen Teile rechtzeitig an der Installationsstelle befinden, sofern ihm deren Bereitstellung obliegt, so daß Beton-, Maurer-, Zimmerer- und sonstige Vorarbeiten vor Beginn der Installation durchgeführt werden und daß die Installationsstelle ohne Gefährdung für Personen und Sachen von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH erreichbar und begehbar ist.
2.2.2 Der Käufer sorgt, soweit erforderlich, auf seine Kosten rechtzeitig nach Abstimmung mit TSG TELEFON-SERVICE-GMBH über Umfang und den Zeitpunkt des Bedarfes für Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis Verwendungsstelle, für allgemeine Beleuchtung und Heizung, geeignete und verschließbare Räume am Installationsort, für die sichere Aufbewahrung von Materialien und Werkzeugen sowie den Aufenthalt des Installationspersonals einschließlich angemessener sanitärer Einrichtungen sowie Maßnahmen zum Schutz des Besitzes der TSG TELEFON-SERVICE-GMBH und ihres Installationspersonals auf der Baustelle, die der Käufer zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. Der Käufer sorgt, soweit erforderlich, auf seine Kosten für Schutzvorrichtungen, insbesondere für überspannungsgefährdete Leitungen sowie Schutzkleidung, die infolge besonderer Verhältnisse an der Installationsstelle notwendig und für TSG TELEFON-SERVICE-GMBH nicht branchenüblich sind. Der Käufer sorgt, soweit erforderlich, für das Stellen von durch TSG TELEFON-SERVICE-GMBH vorbereiteten Anträgen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, andere als schwachstromtechnische Arbeiten wie Starkstrom-, Erd-, Bau-, Gerüst-, Maurer-, Stemm-, Maler- und sonstige Nebenarbeiten einschließlich der hierfür benötigten Baustoffe, Hilfsmannschaften wie Handlanger, Facharbeiter usw.
2.2.3 Wird die Installation oder die Inbetriebnahme der Geräte infolge der Beschaffenheit der Baustelle oder ungenügender Mitwirkung des Käufers ohne Verschulden der TSG TELEFON-SERVICE-GMBH behindert oder verzögert, hat der Käufer den TSG TELEFON-SERVICE-GMBH hierdurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere für Wartezeiten oder erforderliche Reisen des Installationspersonals zu tragen.
2.2.4 Der Käufer hat die vom Installationspersonal der TSG TELEFON-SERVICE-GMBH angegebenen Arbeitszeiten zu prüfen und zu bescheinigen, über die Bedingungen der Installation hat der Käufer dem Installationspersonal unverzüglich eine Bestätigung auszuhändigen.
3. Lieferung/Gefahrenübergang
3.1 TSG TELEFON-SERVICE-GMBH liefert die Geräte an den Aufstellungsort, die Installationsfirma besorgt den technischen Anschluß und installiert, falls vereinbart, die erforderlichen Leitungen nebst Anschlüssen und Zubehör. Die Kosten für den Transport und die Aufstellung der Geräte werden gemäß der jeweils gültigen TSG TELEFON-SERVICE-GMBH-Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Mit der Anlieferung der Geräte oder der zugehörigen Teile Materialien usw.) beim Käufer geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf diesen über.
4. Fristen/Lieferzeiten/Rechtsfolgen bei Unmöglichkeit und Verzug
4.1 Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, daß der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine Frist um einen Zeitraum, welcher der vom Käufer verursachten Verzögerung entspricht.
4.2 Die Lieferzeitenangaben auf dem Bestellschein sind stets nur annähernd, es sei denn, feste Lieferzeiten sind ausdrücklich vereinbart. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH liegen, wie z. B. das unvorhergesehene Ausbleiben von Lieferungen der Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, Krieg oder innere Unruhen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird TSG TELEFON-SERVICE-GMBH in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen.
4.3 Sollte TSG TELEFON-SERVICE-GMBH mit der Lieferung mehr als 8 Wochen in Verzug geraten, ist der Käufer berechtigt, sofern er glaubhaft macht, daß ihm aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, Schadenersatz nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu verlangen. Im Falle der von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH zu vertretenden Unmöglichkeit ist die Haftung durch TSG TELEFON-SERVICE-GMBH auf 5 v. H. des Kaufpreises des Gerätes oder des Geräteteiles, dessen Lieferung unmöglich geworden ist, begrenzt. Im Falle des Verzuges kann der Käufer für jede vollendete Woche 0,5 v. H. des Kaufpreises des Gerätes oder des Geräteteiles, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann, verlangen, insgesamt jedoch höchstens 5 v. H.
4.4 Die Dauer einer vom Verkäufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf mindestens sechs Wochen festgelegt. Sie beginnt mit Eingang der Nachsetzungsfrist des Käufers bei TSG TELEFON-SERVICE-GMBH. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt im übrigen unberührt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Falls nicht anders vereinbart wird, erfolgt die Vergütung für die Installation sowie die Lieferung von Zubehör gemäß den vereinbarten Einheitspreisen oder, wenn Einheitspreise nicht vereinbart worden sind, gemäß den bei TSG TELEFON-SERVICE-GMBH üblichen Preisen.
50 v. H. bei Lieferung
50 v. H. bei Inbetriebnahme/Übergabe
Abweichend von den vorstehenden Fälligkeiten, kann TSG TELEFON-SERVICE-GMBH bei Vergütungen für Installationsleistungen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten verlangen. Die Restzahlung gemäß Schlußrechnung ist spätestens bei Betriebsbereitschaft der Geräte fällig.
5.2 Verändern sich im Zusammenhang mit Lohn- oder sonstigen Kostenänderungen in der Fernmeldeindustrie die bei TSG TELEFON-SERVICE-GMBH gültigen Listenpreise wenigstens 4 Monate vor der Überlassung der Geräte oder Installation, gelten die veränderten Listenpreise als vereinbart.
5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Gegen Forderungen von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind, Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
5.4 Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, kann TSG TELEFON-SERVICE-GMBH Zinsen in Höhe von 4,5 v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank verlangen. Das Recht von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 TSG TELEFON-SERVICE-GMBH behält sich das Eigentum an den verkauften Geräten und dem installierten Leitungsnetz einschließlich Zubehör, soweit gesetzlich möglich, bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die verkauften Geräte an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Geräte gegen Verlust, Untergang und Beschädigung zu versichern und TSG TELEFON-SERVICE-GMBH auf Verlangen den Abschluß der Versicherung nachzuweisen.
6.2 Der Käufer hat TSG TELEFON-SERVICE-GMBH unverzüglich von Pfändungsmaßnahmen und unerlaubten Handlungen Dritter sowie von sonstigen Fällen drohenden oder eingetretenen Schadens in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte zu unterrichten.
6.3 Im Falle des Zahlungsverzuges kann TSG TELEFON-SERVICE-GMBH die Herausgabe der Geräte sowie der sonstigen Gegenstände, für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen, über die Geräte anderweitig verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen angemessener Frist neu beliefern. Im Zweifel gilt eine solche Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die TSG TELEFON-SERVICE-GMBH durch die Zurücknahme und eventuelle Neubelieferung entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Betriebsbereitschaft bzw. Fertigstellung der Installation gerechnet. Sind Geräte oder Installationsleistungen ganz oder teilweise mangelhaft oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert TSG TELEFON-SERVICE-GMBH nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Haftung für Folgeschäden - Ersatz oder bessert nach.
7.2 Führen Mängelbeseitigungsversuche nicht zum Erfolg, kann der Käufer ab diesem Zeitpunkt nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Macht der Käufer von dem vorstehenden Recht Gebrauch, hat dieses keinen Einfluß auf weitere zwischen TSG TELEFON-SERVICE-GMBH und dem Verkäufer geschlossenen Verträge.
7.3 Soweit TSG TELEFON-SERVICE-GMBH bestimmte Eigenschaften der von ihr überlassenen Geräte verbindlich zugesichert, haftet TSG TELEFON-SERVICE-GMBH gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen lediglich für das Risiko eines Mangelschadens im Rahmen der Gewährleistung des Herstellers. Im Geschäftsverkehr mit diesem Personenkreis wird für eventuelle Mangelfolgeschäden grundsätzlich nicht gehaftet.
7.4 Weitere Ansprüche des Käufers gegen TSG TELEFON-SERVICE-GMBH wegen Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
7.5 Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer vom Hersteller nicht genehmigte Geräte anbringt oder Geräte durch Personal warten läßt, das nicht durch die TSG TELEFON-SERVICE-GMBH autorisiert ist, die Geräte ohne schriftliche Zustimmung von der TSG TELEFON-SERVICE-GMBH an einen anderen als den vereinbarten Aufstellungsplatz verbringen läßt oder Betriebsmittel, Fernmeldegeräte oder anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, welches nicht dem Qualitätsniveau des Lieferangebotes von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH entspricht, es sei denn, der Käufer weist nach, daß eine aufgetretene Störung hierauf nicht zurückzuführen ist. Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel oder Zubehör sowie Schäden, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung oder auf äußere, durch TSG TELEFON-SERVICE-GMBH nicht zu vertretende Einflüsse zurückzuführen sind.
8. Haftung
8.1 TSG TELEFON-SERVICE-GMBH haftet für Personen- und sonstige Schäden, die von ihr schuldhaft verursacht werden, bis zum Betrag von 1 Mio. DM je Schadensereignis. Von der Haftung ausgenommen sind Sachschäden, die nicht an den Geräten selbst entstehen, Schäden an Datenträgern sowie Vermögensschäden, z. B. wegen Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Informationen, Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinns. Dies gilt auch im Fall des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, in Fällen positiver Vertragsverletzung und etwaiger unerlaubter Handlungen. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, sofern TSG TELEFON-SERVICE-GMBH bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach dem Gesetz zwingend haftet. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung durch TSG TELEFON-SERVICE-GMBH im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
8.2 Darüber hinaus übernimmt TSG TELEFON-SERVICE-GMBH eine Haftung in solchen Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern an den Geräten für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen vom Hersteller gehaftet wird.
9. Kundendienst
TSG TELEFON-SERVICE-GMBH ist bereit, mit dem Käufer über den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinaus einen Vertrag über die technische Betreuung der Geräte auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise und Bedingungen des Herstellers abzuschließen.
10. Konstruktions- und Formänderungen
Durch den Hersteller vorgenommene Konstruktions- und Formänderungen gelten bei Nichtbeeinträchtigung der Gesamtleistung der Geräte als zwischen dem Käufer und TSG TELEFON-SERVICE-GMBH vereinbart.
11. Ausfuhrbestimmungen
Beabsichtigt der Käufer, von TSG TELEFON-SERVICE-GMBH gekaufte Geräte zu exportieren, wird der Käufer die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA befolgen. Bei einer Weiterveräußerung der Geräte wird der Käufer den Erwerber verpflichten, seinerseits die genannten Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Der Käufer wird vom Hersteller alle Informationen und Erklärungen zur Verfügung stellen, die TSG TELEFON-SERVICE-GMBH ihrerseits zur Erfüllung inländischer und USA-Ausfuhrbestimmungen benötigt.
12. Allgemeines
12.1 Diese Bedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Käufer und der TSG TELEFON-SERVICE-GMBH. Sie sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers.
12.2 Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag, in der auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.
12.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. TSG TELEFON-SERVICE-GMBH und der Käufer sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.
12.4 Alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung des Kaufvertrages ist Leipzig.
Leipzig, 26. April 2002